Wer aktuelle PC-Spiele wie zum Beispiel Call of Duty: Modern Warfare 2 gebraucht weiter verkaufen möchte, hat schlechte Karten. Wie zahlreiche andere Games, ist auch dieses dauerhaft an ein bestimmtes Benutzerkonto einer Online-Plattform, in diesem Fall bei Steam (Valve), gebunden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht darin eine klare Benachteiligung des Käufers und reichte eine Klage gegen diese Vorgehensweise von Valve ein. Gegenüber anderen "frei spielbaren" Medien, können jene Titel nämlich nicht weiter verkauft oder verschenkt werden. Leider hatte dies keinen Erfolg und wurde nun vom Bundesgerichtshof, eine Begründung zu diesem Urteil liegt noch nicht vor, abgewiesen.
