
Erst kursierten Meldungen, dass das Gesetz zur Sperrung kinderpornographischer Inhalte nicht zurückgenommen werden soll, sondern einfach erstmal laufen gelassen und getestet wird. Derweil gilt es als sicher, dass Seiten mit kinderpornographischen Inhalten nicht zensiert, sondern gelöscht werden sollen.
Online-Durchsuchungen, die laut der Polizei bisher noch nie angewendet wurden, sind dem BKA jetzt nur noch nach einer Genehmigung durch einen Bundesrichter möglich. Auch gespeicherte Telefon- und Internetdaten dürfen nur noch verwendet werden, wenn es starke Gefahren gibt.
aber stopp schilder hab ich im inet noch nie gesehen, hab schon drauf gewartet^^