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Kein Event Blitzindizierung des Shooters auf Liste B
Call of Duty: Black Ops - Blitzindizierung des Shooters auf Liste B
Call of Duty: Black Ops
24.11.10 13:05 Handel Plattform: Multi
Call of Duty: Black Ops wurde im Schnellverfahren auf Index Liste B gesetzt.
Call of Duty: Black Ops wurde im Schnellverfahren auf Index Liste B gesetzt.
Wie wir schon im Vorfeld vermutet haben, war es nur eine Frage der Zeit bis entsprechende Behörden reagieren und Call of Duty: Black Ops aus dem Verkehr ziehen. So hat nun die Jugendschutzgesetzes der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) heute die XBox 360 Version des Shooters im Eilverfahren auf die Index Liste B gesetzt.

Obwohl keine verfassungswidrigen Symbole aus dem dritten Reich zu sehen sind, vermutet die BPjM Inhalte, deren Verbreitung nach dem Strafgesetzbuch verboten sind (verm. § 131 Gewaltverherrlichung).


Folge der Indizierung ist, dass diese Version (und inhaltsgleiche - also auch PC und PS3) in Deutschland nicht mehr beworben und öffentlich und für Minderjährige zugänglich ausgestellt werden dürfen. Das Perfide an der expliziten Indizierung auf Liste B ist aber, dass sich deutsche Händler unter Umständen auch strafbar machen, wenn Sie den Titel an Erwachsene verkaufen, obwohl sie die sonst geltenden Beschränkungen einer Indizierung beachten. Durch die ausgesprochene Vermutung der BpJM einer strafrechtlichen Relevanz, dürfte es für deutsche Händler u.U. schwerer sein bei einer tatsächlichen Beschlagnahme des Spieles, eine Verurteilung wegen der Verbreitung von gewaltverherrlichenden Medien zu vermeiden.

Die B-Indizierung der BPjM ist bei vorläufigen Indizierungen besonders kritisch zu sehen, da hier der Eindruck ensteht, dass man möglichst schnell und möglichst umfassend den Vertrieb eines Titels unterbinden möchte und nicht eine faire Beurteilung des Sachverhalts im Vordergrund steht. Die vorläufige Indizierung wird auch nicht bei besonders "schlimmen" Titeln ausgesprochen, sondern nur bei besonders beliebten Titeln, die schnell viele Käufer finden. Auch, dass sich die BPjM selbst bewusst ist, dass die vorgesehene Frist von einem Monat für ein ordentliches Indizierungsverfahren eigentlich nicht ausreichend ist, sondern sofort eine Fristverlängerung um einen weiteren Monat für die genaue Prüfung des Titels in Anspruch nimmt, spricht dafür, dass man glauben könnte, dass es hauptsächlich darum ging, den Titel einfach aus dem Verkehr zu ziehen.


Somit wird nun das eintreten, was vor dem Release schon in aller Munde war. Selbst die AT Version von Black Ops wird wohl in Kürze nicht mehr über einen deutschen Steam Account aktivierbar sein.
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  • Plattform: PC Veröffentlicht: 09.11.2010
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KommentareInhalt:Kommentare

Culoudo24.11.10 13:29
Aber auf dem Wisch steht aber XBox360... nichts vom PC.... :D
nilius24.11.10 13:51
na PS3 und PC werden folgen, ist bis jetzt ja nur eine Empfehlung und kein Beschluss...
Culoudo24.11.10 14:08
Ah, sprich, dass man noch immer für PC die AT version kaufen und aktivieren kann?
R@Z()R24.11.10 15:13
war doch abzusehen oder ? :D
nilius24.11.10 15:21
ne Überraschung ist es tatsächlich nicht, aber ich habe mich mal mit Außenstehende unterhalten die keine Ahnung von Shootern haben, die plappern dann immer diese Medienfloskeln nach die sie vorgesetzt bekommen.

Allerdings empfand ich den SP beim testen schon extrem überzogen und hatte mich gewundert, das dieser überhaupt so bei uns erschienen ist.
ZeRoHuNt3r24.11.10 16:27
War doch klar das das kommt.
Logo for Call of Duty: Black Ops
Release:09.11.2010 Genre: Ego-Shooter Entwickler: Treyarch Vertrieb: Activision Engine: inhouse-Engine IW 4.0 Kopierschutz:Steam Franchise: Call of Duty
Einzelspieler Mehrspieler Koop
Erstellt von nilius
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Kategorie:
Handel
Veröffentlicht
Aktualisiert
24. 11. 2010 um 13:05
24. 11. 2010 um 13:05
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