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Call of Duty: Black Ops - Online Pass ist kein Geheimnis
Call of Duty: Black Ops
01.06.10 22:31 Gerüchteküche Plattform: Multi
Community Manager Josh Olin äußerst sich zum Online Pass bei Call of Duty: Black Ops.
Community Manager Josh Olin äußerst sich zum Online Pass bei Call of Duty: Black Ops.
Wir hören alle noch die Worte diverser Publisher, wenn es um ihr Baby geht. Call of Duty: Black Ops ist da keine Ausnahme, auch hier klingt nur positives im Vorfeld durch den Äther.

DRM-Schutz hat schon fast den faden Beigeschmack wie HIV durch Kondome zu schützen. Nun neben diesem Kopierschutz geistert ein anderer in den Köpfen der Großen, der Online Pass.
Nachdem Ubisoft fast schon verteidigend meinte, das der Gebrauchtmarkt für sie keine Relevanz hat, ziehen nun auch andere Publisher nach, denen dieser ebenso egal zu seinen scheint.

Denn so hält Activision zwar den Online Pass für interessant, will ihn aber nicht oder noch nicht für den kommenden Titel CoD: Black Ops in Erwägung ziehen. So lies es jedenfalls Community Manager Josh Olin verlauten:
Zitat:
We don’t plan to do anything like that for Black Ops, but it is interesting to see how that’s going to work out for EA and THQ,” says Olin. “It’s no secret that pre-owned game sales do pose problems for developers and publishers, so it’ll be interesting how well that works to mitigate that issue.”


Da überlässt man also erst einmal anderen das Versuchsfeld, um dann später den echten Kunden zu prellen. Wie auch immer, im Moment scheint man mehr darauf bedacht zu sein, ordentliche Kopierschütze in den Umlauf zu bringen als vollwertige Spiele.

Der Online Pass soll verhindern, dass Spiele im weiteren Verkauf nutzbar sind.
Marktplatz
  • Plattform: PC Veröffentlicht: 09.11.2010
39,99€
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Preise Update 05.05.24

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KommentareInhalt:Kommentare

Foxer02.06.10 05:02
Die werden es eines Tages noch schaffen das PC-Multiplayerspiele aussterben.
R@Z()R02.06.10 07:41
Lieber Gott lass es bitte Hirne regnen !

Regen sich immer wegen Raubkopien auf ,bei den Consolos gibst mehr als genug Raubkopieb da schreit aber anscheint keiner rum. Echt Arm.
Ot-To02.06.10 09:20
Schlimmer gehts wohl nimmer.
Kundenfreundlichkeit sieht jedenfalls anders aus.
Overthon02.06.10 11:07
bei und mit steam ist das schon ewig so, ich erinner mich das es anfangs mal ging ein spiel von seinem konto zu entbinden, (gamestar.de und hlportal.de hatten mal was dazu)

aber seit ein gericht beschlossen hat das es rechtmässig ist den weiterverkauf auszuschließen geht das wohl nicht mehr ...

also im grunde keine große sache, alle wie immer
was das bewirkt ist klar, die leute saugen noch mehr spiele und kaufen noch weniger ! ist doch logisch, ich kauf doch kein game für 50€ und weiss gar nicht obs was für mich ist, und wenn nicht kann ich den mist nicht mal weiterverkaufen ... also schöner tiefer schnitt ins eigene fleisch !
FlashBull02.06.10 13:03
Welches Gericht hat beschlossen das ein Weiterverkauf bei Steam nicht geht? Das ist doch EU Recht. Normal genügt eine Nachricht an den Support bei Steam und dann wird das Spiel aus deinem Account entkoppelt (allerdings bisher nur bei einer im Laden gekauften Version und nicht die heruntergeladenen bei Steam direkt).

Auch dieser Pass (sollte er denn kommen), verstößt damit ganz klar gegen hier geltenes Recht (immer in Bezug gesetzt zur gekauften Ladenversion).
the Brain02.06.10 13:15
Lachhaft... Leute last uns aufhören! Suchen wir uns ein anderes Hobby! *Kopf schüttel*
FlashBull02.06.10 13:47
Ja Brain, wo Du recht hast, haste recht...
Corben02.06.10 13:56
Rechtslage in Deutschland

Es ist wird darüber gestritten, inwieweit der Weiterverkauf des Nutzungsrechts erlaubt ist. Dabei bestehen Meinungsunterschiede darüber, ob eine Zustimmung des Urhebers erforderlich ist. Rechtsexperten (Sosnitza, Hoeren, Grützmacher und andere) gehen teils davon aus, dass dies nicht notwendig ist. Doch selbst wenn eine solche Zustimmung geboten sein sollte, darf ein Hersteller diese möglicherweise nicht wider Treu und Glauben verweigern.

Der Bundesgerichtshof entschied in einem richtungsweisenden Urteil im Jahr 2000, dass der Weiterverkauf von datenträgerbasierter Software grundsätzlich nicht über Lizenzbedingungen von den Herstellern eingeschränkt werden kann. Der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz findet demnach auch Anwendung auf OEM-Lizenzen, so dass der Handel durch dieses Urteil grundsätzlich rechtmäßig ist. Strittig war zuletzt noch die Veräußerung von Volumenlizenzen und deren Übertragung auf Dritte (das heißt wenn kein Datenträger mitgeliefert wurde). Doch auch dieser Fall wurde im April 2008 (LG München I) rechtskräftig zugunsten eines grundsätzlichen Veräußerungsrechts entschieden. Wie jedoch das OLG München am 3. Juli 2008 einschränkend feststellte, kann die Übertragung von Nutzungsrechten nur mit Zustimmung des Urhebers erfolgen. Diese Zustimmung darf der Urheber nach § 34 Abs.1 UrhG wiederum nur in Ausnahmefällen (nicht wider Treu und Glauben, somit unter anderem nicht ohne wichtigen Grund) verweigern (ablehnend aber Landgericht Mannheim in einem Urteil vom 22. Dezember 2009 – Az. 2 O 37/09).
Logo for Call of Duty: Black Ops
Release:09.11.2010 Genre: Ego-Shooter Entwickler: Treyarch Vertrieb: Activision Engine: inhouse-Engine IW 4.0 Kopierschutz:Steam Franchise: Call of Duty
Einzelspieler Mehrspieler Koop
Erstellt von nilius
Zuletzt online: 1 Sekunde
Kategorie:
Gerüchteküche
Veröffentlicht
Aktualisiert
01. 06. 2010 um 22:31
01. 06. 2010 um 22:31
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