
Grund für die Indizierung war jeweils, dass in den Spielen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargeboten werden. Die Gewaltdarstellungen erreichen bereits den Grad einer schweren Jugendgefährdung, da nach Einschätzung der Gremien der Straftatbestand des § 131 StGB als erfüllt anzusehen ist.
Über die endgültige Listenaufnahme wird das 12er-Gremium im Januar entscheiden. Die Indizierungsfolgen gelten bis zu diesem Zeitpunkt im Rahmen der vorläufigen Anordnung.
Die Dummheit einiger ist jugendgefährdenden!